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Professionelle Glasreinigung für Privathaushalt und Gewerbe
Fensterputzer bezahlen: Ein Mitarbeiter vom Reinigungs-Service Oldenburg putzt Fenster bei der GLS Bank in Berlin.

Wenn Sie uns beauftragen, Ihre Fenster oder ein Glasdach zu putzen, egal ob für Ihr Zuhause, Ihr Büro oder Ihre Praxis, sollen Sie sich auf eines immer verlassen können: klare Abläufe, professionelle Arbeit und eine transparente Bezahlung. Immer wieder erreichen uns von Kunden im Privatbereich Fragen wie „Kann ich bar bezahlen?“ oder „Ich brauche doch keine Rechnung, oder?“. In diesem Beitrag möchten wir genau erklären, wie Sie unsere Leistungen als Fensterputzer bezahlen, warum wir ausschließlich auf Rechnung arbeiten und welche Vorteile das für Sie hat.

Warum wir keine Barzahlung als Fensterputzer anbieten

Gerade im Bereich der Gebäudereinigung oder beim Fensterputzen kommt häufig der Wunsch bei Kunden auf, den Fensterputzer direkt in bar zu bezahlen. Das ist grundsätzlich verständlich und bequem, bringt aber einen hohen Aufwand für uns als Dienstleister mit sich. Um Schwarzarbeit im Reinigungsgewerbe auszuschließen, schaut das Finanzamt bei Barzahlungen sehr genau hin. Jeden einzelnen Betrag müssten wir in einem Kassenbuch dokumentieren, mit Belegen einzeln nachweisen und regelmäßig prüfen lassen.

Das Bezahlen der Fensterputzer mit Bargeld bedeutet also mehr Bürokratie und ein höheres Risiko für steuerliche Stolperfallen. Um diese aufwendigen Prozesse zu vermeiden und uns ganz auf das zu konzentrieren, was wirklich wichtig ist – nämlich Ihre Fenster glänzend sauber zu halten – verzichten wir bewusst auf Barzahlungen. So bleibt unsere Buchführung transparent, nachvollziehbar und sicher.

Fensterputzer bezahlen – immer gegen Rechnung und zu Ihrem Vorteil

Hin und wieder hören wir von Kunden und Kundinnen den Satz: „Ich brauche keine Rechnung!“ Diesem Wunsch können wir allerdings nicht entsprechen, da wir gesetzlich verpflichtet sind, eine Rechnung auszustellen. Sie enthält alle wichtigen Details zur erbrachten Leistung, zur Steuer und zur Zahlungsfrist. Wer keine Rechnung aufbewahren möchte, kann sie natürlich entsorgen – aber erstellen müssen wir sie trotzdem. Wer die Rechnung aufbewahrt, genießt sogar Vorteile.

Vorteile für gewerbliche und private Kunden

Für Unternehmen ist unsere Rechnung ein wichtiger Nachweis für die Buchhaltung. Die Kosten können gewerbliche Kunden als Betriebsausgabe geltend machen. Behalten private Auftraggeber die Rechnung, sind die Lohnkosten oft steuerlich absetzbar als haushaltsnahe Dienstleistung. Welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen, erklärt Ihnen der Steuerberater Ihres Vertrauens.

Sowohl für Unternehmen als auch für private Kunden ist das Aufbewahren der Rechnung vorteilhaft, wenn es darum geht, im Falle einer Garantie etwas nachweisen zu können. Ebenso dient die Rechnung als Nachweis bei möglichen Haftungsschäden.

So läuft die Bezahlung bei uns ab

Nach Abschluss der Fenster- oder Glasreinigung erhalten Sie von uns eine Rechnung per E-Mail, auf Wunsch natürlich auch per Post. Darin sind alle Details der durchgeführten Reinigung aufgeführt inklusive Zahlungsziel und ausgewiesener Mehrwertsteuer. Per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto können Sie den Rechnungsbetrag einfach begleichen.

Fazit Fensterputzer bezahlen: saubere Arbeit, saubere Abrechnung

Ob regelmäßiges Fensterputzen im Büro oder gründliche Fensterreinigung zu Hause, bei uns wissen Sie immer genau, wofür Sie bezahlen. Wir stehen für Zuverlässigkeit und Transparenz. Es gibt keine versteckten Kosten, keine Barzahlungen und keine Grauzonen. Stattdessen faire Preise, rechtssichere Rechnungen und eine saubere Buchhaltung.

Nun wissen Sie, wie Sie einen professionellen Fensterputzer bezahlen. Sind Sie noch auf der Suche?

Kontaktieren Sie uns!

oder

Jan Oldenburg ist Inhaber des Reinigungsservice Oldenburg in Berlin. Sie können seine Reinigungsfirma in Berlin buchen oder in Brandenburg.